Anerkennung als Leistungserbringer
Anerkennungsverfahren
Damit Sportvereine als Leistungserbringer mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen können, müssen sie vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB) oder dem Behinderten-Sportverband Nordrhein-Westfalen (BSNW) die Anerkennung als Rehabilitationssporterbringer erhalten. Dies ist bekannte Praxis.
Zu den Neuerungen in der Rahmenvereinbarung gehört die Verpflichtung der Sportvereine zur Qualitätssicherung (§ 19). Dort heißt es: "Die Rehabilitationssportgruppen (...) sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet (...) Für die Rehabilitationssportgruppen besteht die Verpflichtung, an einem Qualitätssicherungsprogramm der Rehabilitationsträger teilzunehmen."
Verpflichtung zur Qualitätssicherung
Für den organisierten Sport ist die Auswertung und Verbesserung des erreichten Qualitätsniveaus im Rehabilitationssport selbstverständlich kein Neuland. LSB und BSNW sehen darin traditionell eine Kernaufgabe der Verbandsarbeit. Vor diesem Hintergrund haben sie von den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung die Aufgabe übernommen, ein systematisches Qualitätsmanagement einzuführen. Dazu wurden vom LSB und dem BSNW Verfahren und Methoden des Qualitätsmanagements auf die spezifische Struktur und die Belange des Rehabilitationssports angepasst.
Einzelne Instrumente zur Qualitätssicherung wie z. B. Qualitätszirkeltage (QZT) und die Erhebung der Teilnehmerzufriedenheit stehen bereits zur Verfügung. Weitere werden zur Zeit entwickelt und erprobt. Ende 2008 sind insgesamt sechs Instrumente einsetzbar.
