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Entgültiges Verfahren zur Abwicklung von Entschädigungsanträgen

2009 entschied sich die Bundesregierung bestimmt Frequenzbereiche an Mobilkunkanbieter zu verkaufen. Problem: In diesem Frequenzbereich werden viele Geräte zur Funkübertragung eingesetzt. So z. B. Funkmikrofone, Headsets usw. Bei diesen Geräten kann es zukünfit zu Störungen kommen. Bitte beachten Sie dazu die Schreiben des Landesportbundes NRW unten.

Schreiben vom 21. OKtober 2011

ENTGÜLTIGES VERFAHREN ZUR ABWICKLUNG VON ENTSCHÄDIGUNGSANTRÄGEN

Digitale Dividende Erläuterungen zum Antragsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf unser Schreiben vom 26.09.2011 und möchten Sie über das notwendige Antragsverfahren unterrichten, um eine Entschädigung für nicht mehr nutzbare drahtlose Mikrofone zu erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine „Billigkeitsrichtlinie“ verabschiedet, die das Entschädigungsverfahren regelt. Das bereits angekündigte Windhundverfahren wird am 15.11.2011 gestartet werden. Die Entschädigung wird sich ausschließlich auf Geräte beziehen, die im Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 angeschafft worden sind. Das Antragsverfahren wird über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem anliegenden Vermerk.

In unserem Schreiben vom 26.09.2011 hatten wir vorgeschlagen, die notwendigen Antragsunterlagen beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen zu sammeln und von dort aus am ersten Tag des Windhundverfahrens an die Antragsbehörde zu verschicken. Aufgrund des vorgesehenen zweiteiligen Antragsverfahrens nehmen wir diesen Verfahrensvorschlag wieder zurück.

Da im ersten Teil des Antragsverfahrens, das Online abgewickelt werden muss, Angaben zum Eigentümer der Anlage benötigt werden und darüber hinaus noch eine Vielzahl von weiteren Unterlagen eingereicht werden muss, gibt eine zentrale Abwicklung über den Landessportbund keinen Sinn mehr.

Bei der Durchsicht der anliegenden Dateien (Billigkeitsrichtlinie, Vermerk zum Antragsverfahren) werden Sie sehr schnell feststellen, dass das gesamte Verfahren sehr komplex, sehr aufwändig und wenig bürgerfreundlich gestaltet worden ist. Dies ist kein Zufall! Das Bundesministerium für Finanzen hat großen Einfluss auf die Gestaltung der Richtlinie und des Antragsverfahrens genommen, um die auszuzahlende Entschädigungssumme so gering wie möglich zu halten. Zu keiner Zeit der Verhandlungen im Vorfeld ist erkennbar geworden, dass dem BMF wirklich daran gelegen ist, betroffene Vereine oder Institutionen ernsthaft zu entschädigen.

Wir bitten Sie, individuell für Ihren Verein/Bund/Verband zu prüfen, ob Ihr notwendiger Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu einer zu erwartenden Entschädigungssumme steht. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie über alle notwendigen Unterlagen verfügen, da das BAFA sonst keine Bearbeitung Ihres Antrages vornehmen wird.

Wir werden in den nächsten Tagen alle Vereine informieren, die über mehr als 2.000 Mitglieder verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung

Martin Wonik

stellv. Geschäftsführer


Stab Politik, Grundsatzfragen und Koordinierung

Tel. 0203 7381-852
Fax 0203 7381-3850
E-Mail Martin.Wonik@lsb-nrw.de