DeutschEnglishFrancais
19.5.2012 : 15:03 : +0200

Ansprechpartner:

Wiebke Schandelle

Geschäftsführung Päd. Leitung

tel.: 02761/94298-20

w.schandelle@ksb-olpe.org

Gesetze und Verträge im Rehabilitationssport

Die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.10.2003 i.d.F. vom 01.01.2007" ist fortgeschrieben und tritt zum 01.01.2011 in Kraft. Anlass für die Fortschreibung ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.06.2008 bezüglich der zeitlichen Befristung des Rehabilitationssports in der alten Rahmenvereinbarung.

Neuerungen beziehen sich u.a. auf folgende Punkte:

Das gemeinsame Sporttreiben in einer anerkannten Rehabilitationssportgruppe ist laut Vereinbarung "Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistungen zu stärken".

Vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind zukünftig Maßnahmen und Übungen, die vorrangig auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen sowie Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich, den Weiteren Übungen an technischen Geräten zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer). Eine Ausnahme stellt das Training auf Fahrradergometern in Herzsportgruppen dar.

Die in der Rahmenvereinbarung genannte Anzahl der Übungseinheiten soll zukünftig nur ein Richtwert sein; es kann nach individueller Prüfung des Einzelfalls davon abgewichen werden. Für den Bereich "Sport in Herzgruppen" wurde dies klar definiert.

Weitere Verordnungen im Rehabilitationssport sind im direkten Anschluss an bereits in Anspruch genommene Übungseinheiten möglich, wenn sie im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Für den "Sport in Herzgruppen" wurden dafür klare Indikationen bzw. Belastungsgrenzen festgelegt. Vor diesem Hintergrund wurde hier die Verordnungsdauer auf 24 Monate abgesenkt. Was nach Einschätzung des Landessportbundes viele Vorteile bietet.

Aktuell laufen die Verhandlungen auf Bundesebene zu den Durchführungs- und Vergütungsbestimmungen.