Coronaregeln im Sport - aktualisierte Übersicht
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Coronaregeln im Sport - aktualisierte Übersicht

 

Seit dem 24.06.2021 gilt die Aktualisierung der CoronaSchVO, diese finden Sie hier.

Weiterhin gilt:

1. In Hallenbädern wird von Sportlern*innen ein Testnachweis verlangt, in anderen geschlossenen Sportstätten nicht.

2. §14 (4) Ziff. 6 normiert für kontaktfreien Sport drinnen (bis 100 Personen) eine Testpflicht, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

3. Wettkämpfe im öffentlichen Raum wie Triathlon oder Laufveranstaltungen werden nach wie vor untersagt.

Weitere Informationen zu den Lockerungen finden Sie hier:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport

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