Förderung der Übungsarbeit
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Förderung der Übungsarbeit

Wertschätzung durch Förderung

7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2022

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Eine Antragstellung ist ab dem 30.03.2022 möglich!

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW  gestellt werden.

Informationen darüber, wer gefördert werden kann und unter welchen Bedingungen erhalten sie unter: weitere Informationen

 

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