Verlängerung der Antragsfrist für die Förderung der Übungsarbeit
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Verlängerung der Antragsfrist für die Förderung der Übungsarbeit

 

Aufgrund der pandemischen Lage wurde die Antragsfrist für das Förderprogramm "Förderung der Übungsarbeit" bis zum 30.06.2021 verlängert.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.

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