Neue Sportvereins-Mustersatzung veröffentlicht
Landessportbund NRW gibt neue Hilfestellung für Ihre Vereinssatzung
Wenn ein Verein als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht er eine schriftliche Satzung, die den Anforderungen des BGB genügen muss. Eine Satzung hält die Ziele, den Zweck und die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien fest. Sie ist quasi "das Grundgesetz des Vereins" und Handwerkszeug für den Vorstand zur Führung eines solchen.
Deshalb gibt der Landessportbund NRW seinen Sportvereinen eine neue Musterssatzung an die Hand, an der diese sich orientieren können.