Soforthilfe Sport – Energiekrise
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Soforthilfe im Sport

Soforthilfe Sport - Energiekrise

Das Land NRW will Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Sportorganisationen helfen, die derzeitigen Mehrkosten für Energie aufzufangen, die durch Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit. Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“.

ab sofort ist die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.

Die Anträge müssen bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Antragsberechtigt sind
    • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW angehören (VKZ notwendig) sowie
    • die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW selbst.
  • Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) ist vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
  • Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
  • Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.  
  • Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
  • Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
  • Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.

Förderanträge können nur über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Weitere Infos hier!

Bei Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe melden Sie sich gerne unter 0203/7381-900 oder per E-Mail (energie@lsb.nrw)!


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