Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung ist für alle sportinteressierten Personen ab einem Alter von 6 Jahren möglich. Voraussetzung ist ein Nachweis über den dauernden Grad einer Behinderung von mindestens 20 Prozent oder das Vorliegen einer geistigen Behinderung. Auch der Besitz eines Endoprothesenpasses kann als Nachweis gelten, wenn beispielsweise Gelenkprothesen vorhanden sind.

Welche Disziplinen gibt es?

Die Schwimmfähigkeit muss für den Erwerb des Sportabzeichens grundsätzlich nachgewiesen werden. Zusätzlich werden die sportlichen Fähigkeiten in den Kategorien Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination geprüft. In jeder dieser Kategorien genügt das erfolgreiche Bestehen einer Disziplin, was eine individuelle Anpassung des Programms ermöglicht.

Wie wird das individuelle Leistungsniveau bestimmt?

Angepasste Leistungsanforderungen:
Die Anforderungen orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden, wobei Alter, Geschlecht, Art und Grad der Behinderung berücksichtigt werden. Das Sportabzeichen unterscheidet sich durch diese Berücksichtigung in verschiedene Klassen:

  • Klasse A: Allgemeine Behinderung
  • Klasse B: Einseitige Beinbehinderung
  • Klasse C: Beidseitige Beinbehinderung
  • Klasse D: Einseitige Armbehinderung
  • Klasse E: Beidseitige Armbehinderung
  • Klasse F: Einschränkungen durch Schädigung von Sinnesorganen
  • Klasse G: Einschränkung der Geh- und Stehfähigkeit durch Nervenschädigung
  • Klasse H: Rollstuhlfahrer*innen mit zentralen oder peripheren Nervenschädigungen
  • Klasse I: Geistige Behinderung
  • Klasse J: Kleinwuchs

Diese flexible Struktur gewährleistet, dass das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung optimal an individuelle Bedürfnisse angepasst ist, wodurch möglichst viele Menschen die Chance haben, sportliche Erfolge zu feiern und sich weiterzuentwickeln.

Wer nimmt das Sportabzeichen ab ?

Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung im Kreis Olpe

Das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung wird nur dann offiziell anerkannt, wenn die Prüfungen in den einzelnen Disziplinen von qualifizierten und anerkannten Prüfer*innen abgenommen wurden. Der Kreissportbund (KSB) Olpe bietet dafür geschulte Personen an, die über die entsprechende Qualifikation verfügen und damit berechtigt sind, die Prüfungen für das Sportabzeichen abzunehmen. Das gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung nach den Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Für detaillierte Informationen zur Durchführung und zu den Anforderungen des Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung stehen die Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle des KSB Olpe gern zur Verfügung. Weiterführende Informationen gibt es zudem auf den offiziellen Seiten des Deutschen Sportabzeichens und auf der Webseite des KSB Olpe:

Diese Seiten bieten eine umfassende Übersicht zu Prüfanforderungen, Inklusionsaspekten und zu den jeweiligen Kategorien, die je nach Art der Behinderung individuell angepasst werden können.