
Vorstand
Unser Vorstand nach §26 BGB setzt sich aus den fünf unten aufgeführten Mitgliedern zusammen.
Den Vorstand komplettiert der/die Sprecher/in der Sportjugend.
Der Geschäftsführer ist im Sinne des §30 BGB nicht Mitglied des Vorstands und mit der Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.